Seit in Deutschland über Crowdfunding berichtet wird, schaffen es Medienvertreter und Projektemacher (manchmal auch Betreiber von Crowdfunding-Plattformen) immer wieder die Begriffe Crowdfunding und Spende zu vermischen. Das ist fahrlässig und irreführend.
Was ist eine Spende?
Eine zusammenfassende Definition für den Begriff Spende liefert das Fundraising-Wiki:
„Unter einer Spende versteht man eine freiwillige finanzielle Dienst- oder Sachleistung, die nicht mit einer konkreten Gegenleistung seitens des Spendenempfängers (Begünstigten) verknüpft ist und keiner rechtlichen Verpflichtung unterliegt. Auch kann eine Spende nicht zurückgefordert werden.“
Es handelt sich also nur dann um eine Spende, wenn es sich
- um eine freiwillige Leistung handelt,
- keine Gegenleistung des Spendenempfängers zur Folge hat,
- sie keiner rechtlichen Verpflichtung unterliegt und
- die Spende nicht zurückgefordert werden kann.
Der Begriff Spende wird hauptsächlich im Zusammenhang mit steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§52 bis 54 der Abgabenordnung gebraucht. Demnach können Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen steuermindernd geltend gemacht werden.
Was ist Crowdfunding?
Für Crowdfunding gibt es bislang keine allgemein (insbesonders international) übergreifende Definition. Im ikosom-Blog haben wir voriges Jahr einige Definitions-Ansätze zusammengetragen. Zu den wesentlichen und definitionsübergreifenden Merkmalen von Crowdfunding gehört, dass
- einer allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich ist,
- für finanzielle Leistungen Gegenleistungen/Prämien angeboten werden
- ein Finanzierungsziel und
- ein Finanzierungszeitraum festgelegt sind.
Zumindest im deutschsprachigen Raum wird bei den Crowdfunding-Plattformen durchgängig das Alles-oder-Nichts-Prinzip angewendet. Das bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung nur bei Erreichen des Finanzierungsziels im Finanzierungszeitraum zustande kommt.
Crowdfunding und Spenden?
Vergleicht man die Definitionen, dann wird deutlich, dass das Crowdfunding nicht mit den Merkmalen einer Spende übereinstimmt.
Zwischen Projektmacher und Unterstützer kommt ein Vertrag (rechtliche Verpflichtung) zustande und eine Gegenleistung wird angeboten. Die Folge ist, dass die Einnahmen nicht als Spende verbucht werden und selbst eine eigentlich gemeinnützige Organisation in diesem Fall die Einnahmen dem wirtschaftlichen Betrieb zuführen, also versteuern müsste. Von Steuervorteile ist da keine Spur mehr.
Okay, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Es gibt anscheinend einzelne Finanzämter, die eine Spende im Crowdfunding in dem Fall zulassen, dass der Projektträger als gemeinnützig anerkannt ist und die Unterstützer im Moment der Transaktion aktiv (!) auf die angebotene Gegenleistung verzichten. Achtung, es handelt sich hierbei um Einzelfälle und es gibt kein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, auf welches man sich berufen könnte.
Bei der Vielfalt der Crowdfunding-Definitionen gibt es einen Ordnungsversuch, der sich mittlerweile international durchzusezten scheint. Im Crowdfunding Industry Report (der wir uns auch im Crowdsourcing Report bedienen) wird das Crowdfunding in die vier sphären donation-based (Spenden!), reward-based (klassisches Crowdfunding wie oben beschrieben), lending-based (Plattformen wie kiva) und equity-based (Crowdinvesting) unterschieden.
Wenn man das donation-based Crowdfunding in den Fokus setzt, dann landet man bei klassischen Spendenplattformen wie Betterplace und HelpDirect – und 99% der Crowfunding-Projekte, über die in Deutschland gesprochen wird, erhielte aufgrund der Nicht-Gemeinnützigkeit dort keinen Zugang.
Crowdfunding und Spenden, das ist nicht dasselbe. Zwar können sich auch gemeinnützige Organisationen das Fundraising mit implementierter Gegenleistung zunutze machen, aber es handelt sich dann eben nicht um eine Spende.
Auslöser dieses Beitrags ist übrigens der Tweet von Ulrike Langer, der noch eine kleine Diskussion über Crowdfunding und Spenden nach sich zog. Nachtrag: Siehe hierzu auch die Diskussion im taz-Blog, ob eine Abgrenzung des Crowdfunding von Fundraising zulässig ist (insbesondere die Kommentare).Photo by HM Revenue & Customs
Hallo Jörg,
eine Minikorrektur: „Es handelt sich also nur dann um eine Spende, wenn es sich nicht um eine freiwillige Leistung handelt …“ – das „nicht“ gehört da m. E. nicht hin. 🙂
(Kommentar kann gerne gelöscht werden.)
Schönen Gruß
Andrea
Hallo Andrea,
total richtig. Bei dem Stil-Element Verneinung sollte ich besser aufpassen 🙂 Ist korrigiert.
Danke & Grüße,
Jörg